Die obligatorische Einholung von einer EKAER Nummer für jede einzelne Ein- oder Auslieferung aus der EU

17. Dezember 2014 | Reading Time: 2 Min

In den folgenden Fällen kann die Transporttätigkeit im Straßenverkehr ab dem 1. Januar 2015 ausschließlich von Steuersubjekten ausgeübt werden, die für den gegebenen Transport über eine gültige Nummer im

System zur Kontrolle des Warentransports im Straßenverkehr (im Weiteren: EKAER) verfügen:

a) Produktanschaffung oder Einfuhr mit sonstigen Zwecken aus einem anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union nach Ungarn mit mautpflichtigem Fahrzeug im Straßenverkehr,

b) Produktlieferung oder Ausfuhr mit sonstigen Zwecken aus Ungarn nach einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union mit mautpflichtigem Fahrzeug im Straßenverkehr,

c) erster steuerpflichtiger Produktlieferung für Nicht-Endverbraucher im Inlandsverkehr mit mautpflichtigem Fahrzeug im Straßenverkehr.

In den obigen Fällen sind die Steuerzahler im Interesse der Ausgabe der EKAER Nummer, eine Anmeldung mit dem Dateninhalt gemäß Anlage Nr. 11 des Gesetzes über die Ordnung der Steuerzahlung bei der staatlichen Steuer- und Zollbehörde zu machen.

Die Anmeldung ist auf der elektronischen Fläche des EKAER durchzuführen, die Steuerbehörde gibt zu jeder einzelnen Anmeldung (Transport) eine separate Identifizierungsnummer (EKAER Nummer) aus. Die EKAER Nummer ist 15 Tage lang gültig. Der Anmeldungspflichtige hat die EKAER Nummer der transportierenden oder der den Transport organisierenden Person zur Verfügung zu stellen, damit auch diese Person über die Nummer bei einer  behördlichen Prüfung verfügen kann.

Insofern der Transport über keine EKAER Nummer verfügt, kann die Steuerbehörde eine Versäumnisstrafe in Höhe von 40% des Wertes der transportierten Ware veranlagen und zur Sicherung dessen kann sie die transportierten Waren abpfänden.

Bezüglich dieser Regelungen werden Tausende von Einzelfragen auftreten. Diese News beinhaltet auf keinem Fall alle eintretenden Änderungen und kann keine individuelle Prüfung und Beratung der einzelnen Transaktionen  ersetzen.

tpa_horwath_ungarn_newsletter_dezember_ekaer_2014_de.pdf