Grunderwerbsteuer & Einkommensteuer – Änderungen in Ungarn 2015

17. Dezember 2014 | Reading Time: 1 Min

Die Steuersubjekte haben in 2015 wieder zahlreiche Änderungen bei ihren geschäftlichen Kalkulationen zu berücksichtigen. In dieser News stellen wir die unseres Erachtens in der täglichen Praxis wichtigsten steuerlichen Änderungen in der Grunderwerbsteuer und der Einkommensteuer in Ungarn dar.

Änderungen bei der Grunderwerbsteuer 2015

Der Beteiligungserwerb „an einer Gesellschaft mit inländischem Immobilienvermögen” fällt in den vom Gesetz bestimmten Fällen unter Grunderwerbssteuer zahlungspflicht. Bei der Qualifizierung als eine Gesellschaft mit inländischem Immobilienvermög en, bei der Prüfung des 75% Verhältnisses des Immobilieneigentums zur Bilanzhauptsumme sind außer der Finanzmittel und der Geldforderungen im Sinne der neuen Regelungen auch die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten außer Betracht zu lassen.

Änderungen bei der Einkommensteuer in Ungarn

Cafeteria – Einkommensteuer

Ab 2015 vermindert sich der jährliche Höchstbetrag der unter der begünstigen 35,7% Abgabepflicht (16% Einkommensteuer und 14% Gesundheitszuschuss nach 1,19fachen des Zuwendungswertes) fallenden, dem Arbeitnehmer zuwendbaren Cafeteria-Elemente (z.B. Erzsébet-Scheine, Monatskarte für den lokalen Massenverkehr) von den jetzigen 500.000 HUF auf 200.000 HUF. Die Gesamtabgabe der Cafeteria-Elemente, die über diesen Grenzwert gegeben werden, beträgt 51,17%.

tpa_horwath_ungarn_newsletter_steueraenderungen_ungarn_2015.pdf