Am 1. Juli startet die obligatorische sofortige Rechnungsdatenlieferung auf elektronischem Weg
Das Ministerium für Nationalwirtschaft hat in seiner Mitteilung vom 17. Januar erinnert, dass die Datenlieferung bezüglich der Rechnungen über Transaktionen zwischen inländischen Steuersubjekten mit einer umgelegten Umsatzsteuer von mindestens 100 THUF obligatorisch sein wird.
TPA Newsletter 1/2018