Das Gesetz Nr. XXIV aus dem Jahr 2022 über die Unterstützung des zentralstaatlichen Haushalts enthält folgende die Innovationsbeitragspflicht der Zweigniederlassungen von ausländischen Unternehmen und der nach den Vorschriften des Gesetzes über Lokalsteuern bestehenden Betriebsstätten von ausländischen Unternehmen feststellende Gesetzesänderung
TPA Newsletter 2/2022