Am 1. Juli 2020 treten strengere Voraussetzungen betreffend Ausstellung von Rechnungen und Meldepflicht über Ausgangsrechnungen, des Weiteren betreffend Meldeplicht über Eingangsrechnungen in Kraft. In unserem vorliegenden Newsletter fassen wir die neuen Regelungen zusammen.
TPA Newsletter 1/2020